Diese Dienstleistung richtet sich sowohl an schweizer Unternehmen, welche die
italienische IVA und die deutsche Ust, als auch an italienische Unternehmen, welche die
schweizerische MwSt, zurückerstatten wollen.
Rückvergütung der Italienischen IVA

Dank bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und Italien, erlaubt die italienische Gesetzgebung die Rückvergütung der italienischen Mehrwertsteuer (IVA) für Schweizer Unternehmen.
Die CCIS:
- händigt die notwendigen Unterlagen aus;
- kontrolliert die ausgefüllten Unterlagen;
- übermittelt den italienischen Rückvergütungsantrag der zuständigen Behörde;
- wickelt das Rückvergütungsverfahren über ihr Büro in Pescara ab;
- leistet Rechtsbeistand.
Rückvergütung der schweizerischen Mehrwertsteuer

Dank bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und Italien, erlaubt die Schweizer Gesetzgebung die Rückvergütung der schweizerischen Mehrwertsteuer (MwSt) für italienische Unternehmen.
Die CCIS:
- bietet Informationen und eine erste Beratung an;
- wird zu Ihrem Steuervertreter;
- kontrolliert die ausgefüllten Unterlagen;
- übermittelt den Schweizer Rückvergütungsantrag der zuständigen Behörde.
Rückvergütung der Deutschen Umsatzsteuer

Dank bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland, erlaubt die deutsche Gesetzgebung die Rückvergütung der deutschen Mehrwertsteuer (Ust) für Schweizer Unternehmen.
Die CCIS:
- händigt die notwendigen Unterlagen aus;
- kontrolliert die ausgefüllten Unterlagen;
- übermittelt den deutschen Rückvergütungsantrag der zuständigen Steuerbehörde;
- wickelt das Rückvergütungsverfahren ab;
- leistet Rechtsbeistand.
Für weitere Informationen und den Erhalt der notwendigen Unterlagen für den italienischen, deutschen und/oder Schweizer Rückvergütungsantrag der MwSt stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontakt
Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit unserer
Handelskammer in Verbindung.